Mär 7
Eine aktuelle Umfrage zum Thema Tourismus in Österreich, welche vor wenigen Tagen in der Bundeshauptstadt Wien präsentiert wurde, ermöglichte den Einblick in die Präferenzen und Vorlieben der Österreicherinnen und Österreicher wenn es um ihren Urlaub geht. Konkret wurden die Teilnehmer der Umfrage mit der Frage konfrontiert, ob sie im kommenden Jahr planen einen Urlaub in ihrem eigenen Land zu verbringen. Unter 1000 Befragen gaben mehr als die Hälfte an, im kommenden Jahr in einer der unzähligen Urlaubsregionen Österreichs ihre freien Tage zu verbringen. Eine zweite Frage beschäftigte sich mit dem Motiv zu dieser Urlaubsplanung. Man wollte damit herausfinden, zu welchen Themen die Österreicherinnen und Österreicher in ihrem Land am liebsten Urlaub machen. Das Ergebnis war überraschend. Nicht etwa der Wintersport rangierte auf dem ersten Rang unter den Motiven, sondern das Thema Entspannung bzw. Wellness. Zwar betrug der Abstand zwischen dem erstgereihten Thema und dem Wintersport nur wenige Prozentpunkte, dennoch sind sich die Experten darüber einig, dass es sich hierbei um eine neue und ernstzunehmende Entwicklung am heimischen Tourismusmarkt handelt. Es scheint, als ob der typische Urlaub in den Semesterferien mit der ganzen Familie in einem Skigebiet ausgedient hat und an seiner Stelle ein moderner und erholsamer Aufenthalt in einem Wellnesshotel oder einer Therme steht.



Nicht erst seit Erscheinen der Ergebnisse dieser Studie, sondern bereits seit mehreren Jahren haben die Betreiber und Inhaber der heimischen Wellnesshotels diesen Trend erkannt. Immer mehr Gäste konnten sie über das Jahr hinweg in ihren Betrieben unterbringen. Durch diese Tatsache war man auch mehr oder weniger gezwungen neue Angebote und Leistungen in die Pauschalen von Wellnessurlauben aufzunehmen. Zumal bei einem Urlaub, bei dem sich alles ums Entspannen und Relaxen dreht, der Wohlfühlfaktor ein zentraler Aspekt ist, hat man sich seitens der Hotelbetreiber überlegt, wie man den Gästen ein noch angenehmeres Ambiente schaffen könnte. So gibt es heute in vielen Hotels neben einer klassischen Massagebank im Institut auch noch spezielle Entspannungsliegen. Diese Entspannungsliegen haben gegenüber einer Massagebank den großen Vorteil, dass man sich auf ihen auch ohne Masseur etwas Gutes tut und sich rundum entspannen kann.

Geschrieben von Renate Günther

Nov 13





Polnische Pflegekräfteein legales Arbeitsverhältnis



Für viele ältere Menschen stellt der Gedanke, die letzten Lebensjahre in einem Alten- und Pflegeheim zu verbringen den absoluten Albtraum dar. Eine Alternative zum Heim ist die häusliche Pflege, die allerdings extrem teuer werden kann, schnell kommen Kosten von bis zu viertausend Euro und mehr zusammen. Die polnische Pflegekraft hat sich in Deutschland inzwischen als gute Möglichkeit zur professionellen Seniorenbetreuung zu vernünftigen Preisen fest etabliert, doch viele Angehörige haben Bedenken, dass sie dadurch illegal Arbeitnehmer beschäftigen. Doch durch die veränderte Rechtslage seit dem Beitritt Polens zur EU (Europäische Union) und im Rahmen des Entsendungsgesetztes können unter Berücksichtigung einiger Punkte ganz legal  polnische Pflegekräfte ( http://www.24h-seniorservice.de/  )auch in Deutschland arbeiten.



Gemäß § 21 Beschäftigungsverordnung (Fassung Dezember 2009) darf eine polnische Pflegekraft oder eine Pflegekraft aus einem anderen Herkunftsland bis zu drei Jahren in Deutschland ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten, wenn sie kraft eines Vermittlungs- und Auswahlverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes nach Deutschland kommt. Die Voraussetzung dafür steht allerdings eng in Zusammenhang mit den Vorschriften des Elften Buch Sozialgesetzbuch, in welchem sowohl die Pflegebedürftigkeit als auch die Art und der Umfang der Leistungen für eine pflegerische Alltagshilfe und notwendige hauswirtschaftliche Arbeiten geregelt sind. Etwas tückisch ist der Zusatz, dass polnische Pflegekräfte genau wie die aus anderen Ländern stammenden Pflegekräfte dieselbe Zeit im Ausland zubringen müssen, wie sie Deutschland gearbeitet haben, bevor sie eine erneute Arbeitsgenehmigung erhalten können.



Wer eine polnische Pflegekraft sucht, ist nicht auf die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, es gibt inzwischen eine Reihe von privaten Arbeitsvermittlungsagenturen, die ebenfalls nach den Richtlinien der Beschäftigungsverordnung handeln und polnische Pflegekräfte ganz legal vermitteln dürfen. Diese Agenturen verlangen in der Regel für ihre Bemühungen eine Pauschalgebühr, die sich jährlich über den Zeitraum der Beschäftigung wiederholt, die Zahlungen werden also maximal drei Jahre hintereinander für eine einzelne Person fällig. Ganz besonders wichtig ist es im Rahmen einer privaten Agenturvermittlung darauf zu achten, dass die polnische Pflegekraft eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die Unterlagen sollte sich der Auftraggeber vorlegen lassen. Als Hilfe geeignet sind alle Personen, die über umfassende Kenntnis in der Medizin und mit dem Umgang mit älteren Menschen verfügen, also Krankenschwestern, Sanitäter, ausgebildete Altenpfleger oder auch Heilerzieher mit entsprechender Fortbildung. Große Bedeutung haben in diesem Zusammenhang auch die Sprachkenntnisse, gerade bei der häuslichen Pflege älterer Menschen benötigt die Pflegekraft in hohem Maße ausreichende Deutschkenntnisse. Um diese zu überprüfen, bietet sich zum Beispiel im Vorfeld ein längeres Telefonat oder auch ein persönliches Gespräch an.



Geschrieben von Renate Günther

Okt 14



Grüne Star (Glaukom) ist in Deutschland nach Diabetes die zweithäufigste Ursache für Erblindungen. Dem Initiativkreis zur Glaukomfrüherkennung zufolge leiden über 800.000 Bundesbürger an der Augenkrankheit. Schätzungsweise fünf Millionen Deutsche haben ein erhöhtes Risiko, das ab einem Lebensalter von 40 Jahren an stetig größer wird.


Anders als beim Grauen Star, der die Augenlinse trübt und operativ entfernt werden kann, ist der Grüne Star deutlich schwieriger zu heilen. «Er bedroht das Sehen, weil der Sehnerv abstirbt. Das Tückische: Er verläuft lange ohne Symptome. Man merkt also nichts davon, bis es für Hilfe zu spät ist», erklärt Dr. Georg Eckert, Sprecher des Berufsverbands der Augenärzte (BVA).


Nach und nach sterben die Nervenzellen ab. Bis auf wenige Ausnahmen hat der Patient keine Schmerzen. Er merkt also nicht, dass sich das Augenlicht still und heimlich verabschiedet. Der Betroffene erkennt das eingeschränkte Gesichtsfeld erst, wenn ein großer Teil des Nervs unwiederbringlich zerstört ist.


Die Ursachen dafür sind vielfältig. Eckert zufolge spielt oft ein zu hoher Innendruck des Auges eine wichtige Rolle. Gefährdet sind vorwiegend Menschen mit starker Kurzsichtigkeit sowie Personen, die Fälle von Grünem Star in der Familie haben. Zudem steigt das Risiko mit zunehmendem Alter.


Ab 65 jährlich zum Check


Umso wichtiger sei es, der Augenkrankheit vorzubeugen. Das Zauberwort heißt Früherkennung. «Eine Untersuchung beim Augenarzt ist die einzige Möglichkeit, die Krankheit schon in einem frühen Stadium aufzuspüren und dann erfolgreich zu behandeln», appelliert der BVA-Sprecher. Konkret heißt das: Alle Bundesbürger im Alter zwischen 40 bis 64 Jahren sollten sich einmal alle drei Jahre durchchecken lassen - ab 65 Jahren alle ein bis zwei Jahre.


Mit einem Spezialmikroskop betrachtet Eckert zufolge der Augenarzt den sogenannten Sehnervenkopf - die Stelle, an der der Sehnerv das Auge verlässt. Er kann ein Foto anfertigen, um bei späteren Untersuchungen vergleichen zu können. Zudem wird mit dem Augeninnendruck ein wichtiger Risikofaktor für den Star gemessen. Bei Kurzsichtigen kann auch ein Check der Hornhautdicke Klarheit bringen. Gibt es bereits Hinweise, dass ein Grüner Star vorliegt, kann der Spezialist mit der Gesichtsfeldmessung feststellen, ob bereits blinde Flecken entstanden sind.


Je früher das Glaukom erkannt wird, umso besser für den Patienten. «In den meisten Fällen genügt die Behandlung mit Tropfen, die den Augeninnendruck senken und so den Sehnerv entlasten», beschreibt Eckert. Reiche diese Therapie nicht aus, um das Fortschreiten des Glaukoms zu stoppen, gebe es die Möglichkeit einer Laserbehandlung oder einer Operation.


Untersuchung ist umstritten


Auch wenn die Früherkennung die einzige Möglichkeit ist, rechtzeitig die drohende Blindheit zu vermeiden, gibt es einen Wermutstropfen: Die Krankenkassen kommen nicht für die Kosten auf. Die Ärzte dürfen diese nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten. Je nach Augenarzt muss der Patient bis zu 40 Euro hinlegen.


Zudem gibt es Kritiker, die am Nutzen der Untersuchungen - außer für den praktizierenden Arzt - zweifeln. Denn es gebe keine kontrollierten Studien, ist ihr Argument. Allerdings gibt es auch keine Studien, die das Gegenteil beweisen, wie Eckert kontert. «Das Glaukom-Screening wird von Leuten infrage gestellt, die keine augenärztliche Erfahrung haben, also auch keine Erfahrung mit dem Leid der Betroffenen, deren Erblindung bei rechtzeitiger Behandlung hätte verhindert werden können.»


BVA-Vorsitzender Professor Bernd Bertram erklärt, weshalb solche Studien nicht vorliegen: Sie ließen sich nur mit enorm hohem Aufwand durchführen. Tausende Menschen müssten über viele Jahre hinweg beobachtet werden, eine Hälfte die Untersuchung bekommen, die andere nicht. «Und nur, wenn unter denen, die nicht untersucht wurden, deutlich mehr Sehbehinderungen und Erblindungen auftreten als in der anderen Gruppe, gilt der Nutzen des Screenings als nachgewiesen. Eine solche Studie ist kaum machbar und ethisch schwer vertretbar», wird Bertram in einer Presseerklärung des Verbandes zitiert. Dagegen stehe die Erfahrung der Augenärzte weltweit, dass die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung den meisten Betroffenen das Augenlicht retten kann.


Quelle: News

Geschrieben von Renate Günther

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